Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung als Instrument der Nachfolgegestaltung

Die Testamentsvollstreckung gehört zu den wichtigsten Instrumenten der Nachfolgegestaltung. Schließlich hilft die Testamentsvollstreckung dabei, Ansprüche von Erben und Vermächtnisnehmern zu schützen. Zudem ist diese wichtig, um ungewollte Einflussnahmen der verschiedensten Erben auf den Nachlass und die Auseinandersetzung mit dem Testament zu verhindern.

Nachlass unter den Erben regeln

In der Regel dient die Anordnung einer Testamentsvollstreckung dazu, den Willen des Erblassers durchzusetzen. Sie ist in der Form der Abwicklungsvollstreckung möglich, in welcher der Testamentsvollstrecker die Anordnungen in der letztwilligen Verfügung des Erblassers ausführen und umsetzen, die Nachlassverbindlichkeiten erfüllen und den Nachlass unter den Erben auseinandersetzen soll.

Nutzen auch Sie die Vorteile der Übernahme bei der Testamentsvollstreckung durch eine erfahrene Kanzlei:

  • Setzen Sie ganz bewusst auf eine professionelle Ausführung des Testamentsvollstrecker-Amtes durch fachlich ausgebildete Mitarbeiter mit langjähriger Erfahrung in diesem Bereich.
  • Profitieren Sie von einer professionellen Aufstellung, Aus- und Bewertung der gesamten Vermögenswerte.
  • Sichern Sie sich unsere Erfahrungen für eine adäquate Abwicklung aller zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Anforderungen seitens des Amtsgerichtes und Finanzamtes.

Aus unserer Erfahrung wissen wir mittlerweile sehr gut, in welchen Fällen eine fachliche Begleitung bei der Testamentsvollstreckung besonders wichtig ist. Dies ist insbesondere der Fall:

  • wenn Probleme bei der Nachfolgeregelung zu erwarten sind,
  • aus familiären Gründen bei betroffenen Minderjährigen,
  • bei vorhersehbarem oder auch bei unvorhersehbarer Streit und Unstimmigkeiten unter den betroffenen Erben,
  • Im Falle von Bevorzugung bzw. Einbeziehung fremder Dritter,
  • Regelung von Vermögens- und Unternehmensnachfolge gegenüber Banken,
  • Absicherung der Versorgung des Auftraggebers im Alters- und Pflegefall.

Generell lässt sich sagen, dass eine Testamentsvollstreckung immer wieder dann in Anspruch genommen wird, wenn

  • die Erben nicht in der Lage sind, den Erbfall abzuwickeln oder den Nachlass zu verwalten, weil sie z.B. unerfahren oder minderjährig sind;
  • ein Zugriff Dritter wie Gläubiger, Sozialbehörden oder Ex-Ehegatten auf das Vermögen droht;
  • ein Betrieb bzw. Unternehmen durch Generationswechsel weitergeführt werden soll.

Die Aufgaben des Testamentsvollstreckers im Detail

Im Sinn einer ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung entzieht der Erblasser den Erben die Verfügungsgewalt, um die Ausführung der letztwilligen Verfügung sicherzustellen. So erhält dann der Testamentsvollstrecker die Verantwortung dafür, das Vermögen zu erhalten, es vor Zerschlagung zu schützen oder wie vorgesehen unter den Erben aufzuteilen. Dazu nimmt der Testamentsvollstrecker den Nachlass in seinen Besitz und kann über ihn verfügen. Er begleicht Verbindlichkeiten, erfüllt Vermächtnisse und wacht über die Einhaltung von Auflagen. Wichtig ist auch immer wieder der Einsatz des Testamentsverwalters bei einer Erbengemeinschaft – hier kümmert er sich um die rechtmäßige Verteilung unter den Erben. Falls der Erblasser eine Dauervollstreckung angeordnet hat, verwaltet der Testamentsvollstrecker den Nachlass über die Abwicklung des Erbfalls hinaus.

Eine verantwortungsvolle Aufgabe – wir begleiten Sie gerne dabei!

Wir bieten sowohl Privatpersonen und Unternehmern eine umfassende Beratung und Betreuung im Bereich der Testamentsvollstreckung an. Hierbei berücksichtigen wir alle wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Aspekte ebenso wie Ihre ganz persönlichen, menschlichen Belange und Interessen.

Wir sind für Sie da:

Unsere Leistungen:

  • Beratung von Testamentsvollstreckern in allen Rechts- und Steuerfragen
  • Vertretung von Testamentsvollstreckern oder Erben bei Konflikten
  • Prüfung der Notwendigkeit einer Testamentsvollstreckung
  • Anordnung der Testamentsvollstreckung im Testament/Erbvertrag
  • Durchführung von Testamentsvollstreckungen
  • Aufzeigen von Alternativen zur Testamentsvollstreckung (z.B. Vollmachten)

Wir unterstützen Sie bei allem, was mit Steuern zu tun hat.

Gute steuerliche Beratung ist die Grundlage für den Erfolg unternehmerischer Tätigkeit sowie der privaten Vermögensbildung und -sicherung.

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