Honorar

Honorar

Im Interesse unsere Mandanten wollen wir unsere Gebühren so weit wie möglich transparent und planbar machen. Deshalb legen wir großen Wert darauf, Ihnen genau zu sagen, mit welchen Kosten Sie planen müssen. 

Denn: Ihr Bedarf und Ihr Budget bilden die Grundlage für unsere Planung!

Transparenz und Ehrlichkeit

Jedes Anliegen ist anders und erfordert eine andere Herangehensweise und Planung. Deshalb ist es uns wichtig, in einem ersten Gespräch mit Ihnen Ihre Wünsche und Ziele für die Beratung zu definieren. Sind Sie Unternehmensgründer oder Freiberufler? Dann planen Sie mit einem anderen Budget für die Beratung als ein mittelständisches Unternehmen.

Geht es Ihnen um eine spezielle Auskunft zu einem einzelnen Thema oder suchen Sie eine konstante, steuerrechtliche Begleitung?

Transparenz und Ehrlichkeit von Anfang an – das gilt für Zahlen und Daten ebenso wie für das Budget, das Sie einplanen können. Sagen Sie uns deshalb, wie viel Budget Sie für die Beratung vorgesehen haben und wir sagen Ihnen, welche Leistungen Sie dafür von uns erhalten. 

Erst, wenn der Budgetrahmen abgesteckt ist und Sie Ihr Go geben, legen wir los.

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Die Steuerberatungsvergütungsordnung

Eine Vergütungsverordnung – wieso, weshalb, warum?

Die Steuerberatervergütungsverordnung wurde vor allem  eingeführt, um einen umfassenden Verbraucherschutz zu gewährleisten. So soll sie für mehr Transparenz sorgen, indem sie festschreibt, wie das Honorar für jede einzeln bezeichnete Leistung zu ermitteln ist. Durch eine Auflistung aller Einzelleistungen erhält der Mandant einen guten Überblick dazu, welche Leistungen der Steuerberater im Detail erbracht hat und wie sich das Gesamthonorar zusammensetzt.

Damit sorgt die Steuerberatervergütungsverordnung für eine umfassende Kostenkontrolle. Schließlich haben der Mandant ebenso wie Gerichte und Kammern die Möglichkeit, die Rechnung eines Steuerberaters auf Richtigkeit zu prüfen.

In welchen Fällen gilt die Steuerberatervergütungsverordnung?

Die Steuerberatervergütungsverordnung bezieht sich auf die Steuerberatung im engeren Sinne. Was dazu gehört ist in § 33 des Steuerberatungsgesetzes eindeutig geregelt.

Dazu gehören:

  • Beratung und Vertretung in Steuersachen,
  • Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und
  • Hilfeleistungen bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten.

Weitere Leistungen des Steuerberaters können sein:

  • Tätigkeit als Gutachter, Sachverständiger, Treuhänder oder Testamentsvollstrecker
  • betriebswirtschaftliche Beratung

Für diese so genannten „vereinbarten Tätigkeiten“ gibt es teilweise spezielle gesetzliche Regelungen, teilweise müssen diese Leistungen individuell vereinbart werden.

Digital und Zukunftsorientiert: Das Papierlose Büro

Wir machen Ihre Administration fit für die Zukunft – mit dem Einsatz von digitalen Programmen und Tools. Auf diese Weise gelingt es uns, die Daten zu Ihnen und Ihrem Unternehmen in ein einheitliches System zu übertragen. Das ist nicht nur zukunftsweisend, sondern spart auch noch Zeit und Geld. Wir kennen uns aus mit der Entwicklung und Umsetzung der neuesten Maßnahmen rund um die Digitalisierung.

Setzen auch Sie auf die Möglichkeiten, die das papierlose Büro Ihnen bieten kann. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Finanzprozesse zu digitalisieren und so die Kosten durch Einsparung manueller Ressourcen langfristig zu minimieren. Sie wollen mehr erfahren rund um das Thema Digitalisierung?

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Rückrufservice

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